Kontrolle der Bäume auf Sicherheit!
Problembaum?
Sind Ihre Bäume sicher?
Freistehende Bäume die verkehrsgefährdend sein können, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit kontrolliert werden.
Eine regelmäßige Baumkontrolle kann verhindern helfen, dass ein umstürzender Baum Sie als Grundbesitzer haftbar macht!
Wir kontrollieren fachmännisch Ihren Baumbestand auf versteckte Mängel aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Wenn Ihre Bäume offensichtliche Schadstellen aufweisen, kann es schon zu spät sein. Ein plötzlicher Wetterumschwung (Windstoß) kann den Baum umstürzen lassen und so Menschen und Güter gefährden. Die Haftung trifft Sie!
Bei der Baumkontrolle nach ÖNORM wird der Baumzustand erhoben und hieraus werden notwendigen Maßnahmen für die Einhaltung der Verkehrssicherheit abgeleitet.
Eine automatische Schadendsvorbeugung gibt es nicht. Jedoch haftet der Baumbesitzer für Folgen, welche auf eine mangelhafte Beschaffenheit der Bäume zurück zu führen sind.
Vorrangig geht es hier um eine Totholz-Entnahme und die Herstellung des sogenannten Lichtraumprofils (4,5 m über Straße bzw. 2,5 m über Gehwege müssen frei sein.)
Ergebnis: Die Baumpflege zur Herstellung eines sicheren und gesunden Baumbestandes durch die zertifizierten Baumkontrollore Rudolf Pointner und Karl Dirneder von der Dirneder Zaun&Garten GmbH, Schwertberg.
Baumkontrolle ist wichtig! Dirneder hilft!
Zertifikat Baumkontrollor
Von der Wurzel bis zur Krone
Für den sicheren Zustand des Baumes haftet der Besitzer! Die Haftung kann drei verschiedene Bereiche betreffen:
1. Bäume im Straßenbereich - hier haftet der Wegehalter (Gemeinde, Bund...)
2. Bäume in einem Wald neben der Straße - hier haftet der Baumbesitzer gem. ABGB und Forstgesetz
3. Bäume abseits der Straße - hier haftet der Baumbesitzer lt. ABGB
Bäume entlang der Straße:
Hier darf der Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Hier sind Mindestabstände einzuhalten! (mindestens 2,20 m über dem Gehsteig und 4,50 m über der Fahrbahn und seitlich mindestens 60 cm von der Fahrbahn entfernt).
Grundeigentümer werden behördlich aufgefordert bei Bedarf und Nichteinhaltung dieser Standards, für eine Entfernung der störenden Äste etc. zu sorgen.